Wir spezialisieren uns auf alle Rechtsbereiche, die das Leben von Unternehmen betreffen. Dabei legen wir auf Wirtschaftsrecht, vor allem auf die Unterstützung von Verhandlungen und Vertragsgestaltung für geschäftliche Transaktionen, einschließlich der finanziellen Transaktionen, Akquisitionen, Fusionen, Umstrukturierungen (auch grenzüberschreitend), Privatisierungen und Projekte der öffentlich-privaten Partnerschaft besonderen Wert.

Wir beschäftigen uns mit allen Fragen des Vertragsrechts, die von effektiven Verhandlungen bis Rechtsschutz im Falle der Verletzung von Vertragsbestimmungen hinausreichen.

Angesichts der Tatsache, dass wir über lange theoretische und praktische Erfahrung im Steuer- und Bilanzrecht verfügen, sind wir in der Lage, eine wirksame Unterstützung in allen Fragen von Belang sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu bieten.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist Verwaltungsrecht, einschließlich aller ihrer besonderen Bereiche, wie zum Beispiel Wirtschaftsverwaltungsrecht, Kommunalrecht, Medienrecht, Umweltrecht, Stadtplanungsrecht, Energierecht, Bildungsrecht, Beamtenrecht und Kirchenrecht.

Ein weiterer Spezialisierungsbereich aufgrund des großen Wissens und der langjährigen Erfahrung umfasst das Verfassungs- und Völkerrecht, einschließlich auch des EU-Rechts. Wir beziehen uns effektiv auf Grundrechtsargumente vor nationalen und europäischen Gerichten, soweit erforderlich, um gegebenenfalls Unvereinbarkeiten zwischen nationalem Recht einerseits, europäischem und internationalem Recht andererseits zu belegen, darunter auch Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

 

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